Schuldnerberatung - So geht es wieder aufwärts!

Einen Überblick verschaffen

Wir ordnen für Sie alle Unterlagen, schreiben alle Ihre Gläubiger an und fragen diese nach dem aktuellen Schuldenstand.

Wenn die Gläubiger sich gemeldet haben, erstellen wir für Sie ein sog. Gläubiger- und Forderungsverzeichnis. In diesem Verzeichnis finden Sie alle Ihre Gläubiger und deren Forderungen.

Lösungen finden - Mit unserer Hilfe aus den Schulden

Sobald das o.g. Verzeichnis vollständig ist, besprechen wir mit Ihnen Vergleichsmöglichkeiten, das sog. außergerichtliche Schuldenregulierungsangebot. Grundlage des Vergleichs sind ihre finanziellen Rückzahlungsmöglichen und die Höhe der Forderungen Ihrer Gläubiger. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

a. Flexibler Nullplan (Plan ohne Zahlung)

Haben Sie kein Vermögen und Ihr Einkommen (Gehalt, Arbeitslosengeld, Rente, usw.) liegt innerhalb der Pfändungsfreigrenze (d.h. Ihr Einkommen ist nicht pfändbar), treten Sie freiwillig für die Dauer von 3 Jahren den pfändbaren Teil an Ihre Gläubiger ab. Bleibt Ihr Einkommen innerhalb dieser 3 Jahre unpfändbar, zahlen Sie nichts. Sollte Ihr Einkommen sich verbessern, zahlen Sie monatlich nur den pfändbaren Betrag an die Gläubiger. Diesen Betrag könnte der Gerichtsvollzieher ohnehin bei Ihnen vollstrecken. Nach Ablauf der 3- jährigen Abtretungszeit verzichten die Gläubiger auf Ihre Restforderung und Sie sind schuldenfrei. Voraussetzung ist, dass die Gläubiger diesem Plan zustimmen.

b. Ratenzahlung

Wenn Sie in der Lage sind, Ihren Gläubigern monatlich einen gewissen Betrag zur Verfügung zu stellen, bieten wir Ihren Gläubigern einen Ratenzahlungsplan an. Auch hier können Vereinbarungen getroffen werden, dass Ihnen eine gewisse Restforderung erlassen wird. D.h., dass Sie nicht 100% der Forderungen bezahlen müssen. Die aus unserer Erfahrung zu erreichende Quote liegt bei ca. 30% - 40% der Schulden. Auch hier ist Voraussetzung, dass die Gläubiger diesem Plan zustimmen.

c. Einmalige Zahlung

Haben Sie noch Vermögen (z.B. Bausparverträge, Lebensversicherungen, usw.) oder stellen Ihnen Freunde oder die Familie einen gewissen Geldbetrag zur Verfügung, kann man diesen Betrag aufteilen und als einmalige Zahlung Ihren Gläubigern anbieten. Nach Zahlung dieses einmaligen Betrages wird Ihnen die Restforderung erlassen. Die aus unserer Erfarung hier zu erreichende Quote liegt bei 25% - 30%. Auch 10% konnten schon verhandelt werden. Auch hier ist wieder Voraussetzung, dass die Gläubiger diesem Plan zustimmen.

Kommt einer dieser drei Vergleichsvorschläge zustande, sind Sie nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit schuldenfrei. Das Verfahren ist beendet, SCHUFA-Einträge werden gelöscht. Ein gerichtliches Verfahren konnte vermieden werden.

Privatinsolvenz - Für den Fall der Fälle gibt es immer einen Weg

Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, haben Sie die Möglichkeit, die Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens (das sog. Verbraucherinsolvenzverfahren) beim zuständigen Amtsgericht, Insolvenzabteilung, zu beantragen.

Dieser Antrag ist sehr umfangreich und kann bis zu 40 DIN-A4 Seiten und mehr umfassen. Aber keine Angst, auch hierbei helfen wir Ihnen kostenlos. Nach Abgabe der entsprechenden Unterlagen beim Insolvenzgericht wird zeitnah mit Eröffnungsbeschluss das Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen eröffnet. Vom Gericht wird Ihnen ein sog. Treuhänder, das sind in der Regel Rechtsanwälte oder andere für dies Aufgabe qualifizierte Personen, zugeteilt, der Sie in der Folgezeit begleiten und unterstützen wird. Mit Datum des Eröffnungsbeschlusses beginnt für Sie eine 3-jährige Abtretungsphase (die sog. Wohlverhaltensperiode). Hierbei treten Sie für die Dauer von 3 Jahren den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an Ihre Gläubiger ab (vergleiche 2. Schritt, a. Flexibler Nullplan). Nach 3 Jahren erteilt Ihnen das Gericht die sog. Restschuldbefreiung, Sie sind dann schuldenfrei und können noch einmal Ihr Leben von vorn neu beginnen.

Wenn Sie engagiert mit uns zusammen arbeiten, haben wir in wenige Wochen für Sie einen Vergleich erzielt oder den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt. Scheuen Sie diesen Weg nicht! Dies ist die einzige Möglichkeit, sich von Ihren Schulden und den Zinsen, von den Kosten durch Mahnungen und Pfändungen und von den „unangenehmen“ Besuchen der Gerichtsvollzieher ein für alle Mal zu befreien.

Sie können dann OHNE SCHULDEN einen Neuanfang starten.

Überblick gewinnen

Alle Schulden werden gesammelt und zugeordnet

Angebote machen

Die Gläubiger werden kontaktiert und Möglichkeiten vorgeschlagen

Lösung finden

Eine passende Lösung für Ihre Situation wird gefunden. Raus aus den Schulden

Zögern Sie nicht! Wir helfen Ihnen kostenlos!

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